Stornogebühren
Wie Sie wissen, ist eine Buchung verbindlich. Wenn ein gebuchtes Zimmer bzw. Ferienwohnung nach einer Stornierung nicht oder nur teilweise vermietet werden kann, dann tritt folgende Rechtsordnung in Kraft: Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen folgenden Betrag zu zahlen: Bei Anmietung einer Unterkunft ohne Verpflegung (z. B. Ferienwohnung) sind 90 % des vereinbarten Preises der tatsächlichen nicht wieder zu belegenden Tage zu zahlen. Bei Anmietung einer Unterkunft mit Verpflegung: inkl. Frühstück sind 80 % und inkl. Halbpension sind 60 % des vereinbarten Preises der tatsächlichen nicht wieder zu belegenden Tage zu zahlen. Der Stornierungszeitpunkt spielt dabei keine Rolle!